Hygieneplan (nach §36 IfSG) und Infektionsschutzkonzept

Hygieneplan (nach §36 IfSG)

inklusive Infektionsschutzkonzept

(nach ThürSARS-CoV-2-IfS-Maßn-VO und ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO       in der jeweils gültigen Fassung)

 

Evang. Kindertagesstätte „Kirchbergknirpse“

An der alten Trift 20

99894 Friedrichroda OT Ernstroda

 

gemäß den Festlegungen und Empfehlungen

des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen

sowie

des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

zum Schutz von Kindern und Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

 

 

Stand vom:        28.10.2022

 

1.Einführung

Dieser Hygieneplan inklusive Infektionsschutzkonzept entspricht den aktuellen Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen sowie des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und ist das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung gemäß Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Mit Erfüllung dieser Anforderungen gehen wir entsprechend § 4 der ThürSARS-CoV-2-KiJuS-VO in Verbindung mit § 16 der ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO davon aus, dass der Betrieb gewährleistet werden kann und dass das örtliche Gesundheitsamt im Fall aufkommender Bedenken oder Nachfragen jederzeit auf uns zukommen wird.

Es ist weiterhin Aufgabe des örtlichen Gesundheitsamtes den Betrieb der Kindertageseinrichtung zu beschränken oder auszusetzen, wenn das Infektionsgeschehen eine solche Maßnahme erfordert.

Der Träger, Ev.-Luth. Kirchgemeindeverband St. Wigbert Ernstroda-Schönau v.d.W. und die Leitung des Kindergartens tragen die Verantwortung für die Umsetzung des Hygienekonzeptes.

Meldungen von Infektionsfällen mit SARS CoV 2 an das örtliche Gesundheitsamt und das Infektionsmonitoring an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport        obliegt den Teststellen sowie den positiv getesteten Personen selbst.

 

2.Aufgaben der Leitung

Die Leitung sichert die hygienischen Erfordernisse, die Anleitung der Beschäftigten, Durchführung von Hygienebelehrungen und Überwachung der Einhaltung des Hygieneplans. Sie sichert die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Gesundheitsamt und den Eltern, insbesondere der Belehrung der Eltern im Zusammenhang mit der Informationspflicht nach §34 IfSG.

 

3.Betretungsverbote

Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere

  • ein akuter Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns,
  • Atemnot oder Fieber
  • im Zusammenhang mit neu aufgetretenem Schnupfen oder Husten

dürfen die Einrichtungen nicht betreten und die Angebote nicht nutzen.

 

Die Entscheidung über das Betretungsverbot trifft die Leitung der Einrichtung. Ein generelles Betretungsverbot für Eltern und externe Personen besteht nicht.

 

Personen, mit einer angeordneten Quarantäne dürfen die Einrichtung erst nach Ablauf dieser ( 10 Tage) wieder betreten, frühestens jedoch nach  fünf Tagen, wenn 48 h Symptomfreiheit bestand, mit einem negativen Test.

 

 

 

 

4.Verhalten bei Auftreten von Symptomen    und positiven Schnelltestergebnis

In der Einrichtung betreute Kinder, die erkennbaren Symptomen einer COVID-19-Erkrankung haben, werden von den übrigen Kindern isoliert und die Abholung durch berechtigte Personen wird veranlasst. (Siehe Hausordnung Punkt 4.) Die Eltern werden auf die Notwendigkeit einer umgehenden ärztlichen Abklärung hingewiesen.

Das Betreten der Einrichtung ist frühestens 48 Stunden nach Abklingen der Symptome möglich oder durch Vorlage eines ärztlichen Attests, welches bestätigt, dass die Symptome durch eine andere nicht infektiöse Erkrankung zu erklären sind!

Bei positivem Schnelltestergebnis ist das Betreten frühestens erst wieder nach 5 Tagen möglich, wenn die letzten 48 Stunden symptomfrei waren. Spätestens endet die Quarantäne nach 10 Tagen. (ThürSARS-CoV-2-lfS-MaßnVO)

Zeigen sich während der Betreuung der Kinder bei den Mitarbeitern der Einrichtung einschlägige Symptome oder weisen Sie ein positives Schnelltestergebnis nach, ist die

Aufsichtspflicht der Kinder zu sichern und die Arbeitstätigkeit umgehend zu beenden.

 

Die Mitarbeiter dürfen ihre Tätigkeit vor Ablauf von 10 Tagen nach dem maßgeblichen      Beginn der Absonderung erst wiederaufnehmen, wenn sie ein negatives Ergebnis eines Tests nach §2 Nr.2 bis 4 vorweisen können, frühestens erst wieder nach 5 Tagen, wenn die letzten 48 Stunden symptomfrei waren.

 

5.Umsetzung der Meldepflicht

Meldungen von Infektionsfällen mit SARS CoV 2 an das örtliche Gesundheitsamt und das Infektionsmonitoring an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport obliegt den Teststellen sowie den positiv getesteten Personen selbst.

 

 

6.Umsetzung des präventivem         Infektionsschutzes im Kindergarten

Grundsätzlich gelten die Festlegungen der Einrichtungskonzeption und der aktuellen 

Hausordnung.

Wir verfolgen mit diesem Hygienekonzept das Ziel, einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus bei den Kindern und dem Personal vorzubeugen, um den Kita-Ablauf nicht zu

gefährden.

 

 

 

 

Deshalb gelten folgende Festlegungen:

 

  • Kinder bzw Geschwisterkinder als direkte Kontaktpersonen wird dringend   empfohlen, den Kindergarten für mindestens 5 Tage nicht zu besuchen §7 Nr.2

 

  • Eine regelmäßige Testung ist auch bei den Kindern ratsam

 

  • Es wird auf eine konsequente Händehygiene bei allen Personen in der Einrichtung (Kinder und Fachkräfte) geachtet.
  • Unnötiger Körperkontakt (z.B. Händeschütteln) und die Berührungen von Gesicht, insbesondere Augen, Nase und Mund mit den Händen, werden vermieden.
  • Die Husten- und Niesregeln werden eingehalten.
  • Taschentücher werden nur einmalig benutzt und sofort entsorgt.
  • Es erfolgt keine gemeinsame Nutzung von Trinkflaschen, Essgeschirr, Bechern und Besteck in der Einrichtung.
  • Flüssigseife aus Spendern in den Sanitärräumen und an den Waschbecken in den anderen Räumen ist ausreichend vorhanden.
  • Es findet eine regelmäßige Raumlüftung, keine Kipplüftung, sondern Stoßlüftung unter Beachtung der Sicherheit der Kinder (Die Aufsicht wird dabei gewährleistet!) statt.
  • Es finden vermehrt Aktivitäten im Freien statt, z.B. Spaziergänge
  • Die Räume werden gemäß dem Hygieneplan gereinigt.
  • Die Anwendung von Desinfektionsmitteln beschränkt sich auf die im Hygieneplan vorgesehenen Anwendungsbereiche. Dabei wird die Sicherheit beim Umgang mit Desinfektionsmitteln beachtet (Aufsicht, sichere Aufbewahrung, Arbeitsschutz).
  • Dienstberatungen/Teambesprechungen werden unter Beachtung von Infektionsschutzmaßnahmen (Abstand, Lüften) durchgeführt.
  • Elterngespräche werden unter Einhaltung von Mindestabstand und bei Bedarf mit Masken (Im Raum) durchgeführt.
  • Bei der Gestaltung der Elternabende sind die Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  • Es wird darauf geachtet, dass keine Ansammlung von Personen in den Fluren erfolgt.
  • Bei Eingewöhnungen wird darauf geachtet, dass der Mindestabstand eingehalten wird.

 

  • Das Tragen einer Maske beim Betreten der Kita ist bei einem vermehrten Infektionsgeschehen erwünscht

 

 

Die Personensorgeberechtigten, die abholberechtigten Personen und sonstige

Besucher des Kindergartens werden per Aushang auf die aktuelle Situation in der Kita hingewiesen.